
Bereits 2022 wurde angekündigt, dass im Neubau zukünftig Nachhaltigkeit und Energieeffizienz gefördert wird. Ab März 2023 ist es soweit! Sie können im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) von zinsvergünstigten Krediten bis zu 150.000 Euro profitieren. Welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und welche Informationen es aktuell dazu gibt, erfahren Sie von uns.
Unsere Hausempfehlungen:
Ein hoher Wohnkomfort und eine umfangreiche Hausausstattung machen das Edition Clever 138+ zu einem modernen Zuhause für die ganze Familie.
Das Flair 124 ist ein Klassiker im modernen Stadthausdesign - große Fenster, zwei Vollgeschosse, flexible Grundrisse und jede Menge Platz für die ganze Familie.
Das Flair 152 RE spiegelt mit seinen klaren Linien das urbane Lebensgefühl seiner Bewohner wider. Zentrum des Familienlebens ist das helle und geräumige Wohnzimmer mit gemütlichem Essbereich. Von hier aus können Sie direkt in die offene Küche blicken und schauen, was in den Töpfen köchelt.
Im Flair 180 Duo vereint sich geradliniges Stadthaus-Design und gemütliche Mehrfamilienhaus-Atmosphäre. In zwei Wohnungen unter einem Dach haben die Bewohner ausreichend Raum für sich, das Treppenhaus ist der Treffpunkt der urbanen Hausgemeinschaft. Jede Wohneinheit bietet ihre ganz eigene Besonderheit, gemeinsam ist ihnen die clevere Grundrissgestaltung mit ausreichend Stauraum.
Ab 01. März 2023 Antrag stellen - Jetzt Hauswunsch erfüllen!
Das Ende der Förderung Wohneigentum (Kredit 261) ist der Anfang der neuen Förderung "klimafreundlicher Neubau". Diese Förderung teilt sich in zwei Förderstufen, die Ihnen einen zinsvergünstigten Kredit bis zu 150.000 Euro bieten. Aber das Gesamtvolumen der Förderung ist auf 750 Millionen Euro begrenzt. Das letzte Jahr hat uns gezeigt, dass die Nachfrage nach einer Hausbau-Förderung groß ist: Innerhalb weniger Stunden war der Fördertopf in Höhe von 1 Milliarde Euro ausgeschöpft. Die Förderung "klimafreundlicher Neubau" belohnt ausschließlich energieeffieziente Wohn- und Nichtwohngebäude, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) vorweisen. Das bedeutet: Ihr massivgebauter Neubau darf keine fossilen Wärmeerzeuger verwenden. Bei Town & Country Haus kein Problem! Unsere Massivhäuser sind bereits im Standard Effizienzhäuser 55 (EH55), inklusive Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Besonderheit dieser Förderung ist, dass der ganze Lebenszyklus (Ökobilanz) Ihrer eigenen vier Wände betrachtet wird, um den CO2-Ausstoß zu verringern und die Klimaziele zu erreichen. Zusammengefasst heißt das: Die Treibhausgasemissionen müssen vom Bau über die Nutzung bis hin zum potentiellen Rückbau reduziert werden.


Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude
- Energiestandard eines Effizienzhauses 40 (EH40)
- Anforderungen zu Treibhausgasemissionen bezogen auf den Gebäudezyklus (Ökobilanz)
- bis zu 100.000 Euro Förderdarlehen pro Wohneinheit
- zinsvergünstigte Kredite mit Laufzeiten zwischen 10 und 35 Jahren

Förderstufe: klimafreundliches Wohngebäude mit QNG
- Energiestandard eines Effizienzhauses 40 (EH40)
- Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
- Anforderungen zu Treibhausgasemissionen bezogen auf den Gebäudezyklus (Ökobilanz)
- bis zu 150.000 Euro Förderdarlehen pro Wohneinheit
- zinsvergünstigte Kredite mit Laufzeiten zwischen 10 und 35 Jahren

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FAQ - Die häufigsten Fragen zur Hausbau-Förderung 2023
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Die Anträge für die Förderung "klimafreundlicher Neubau" (BEG KFN) dürfen ab März 2023 gestellt werden.
Die Förderung belohnt Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude, die geringe Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus vorweisen, einen niedrigen Primärenergiebedarf und auf Wärmeerzeuger auf Basis fossiler Energie verzichten. Und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH40) erreichen.
Die Neubauförderung "Bundesförderung für effieziente Gebäude - klimafreundlicher Neubau" (BEG KFN) besteht aus zwei Förderstufen:
- klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude, kurz KFWG bzw. KFNWG
- klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), kurz KFWG-Q bzw. KFNWG-Q
Die zinsvergünstigten Kredite werden grundsätzlich aus Bundesmitteln gewährt und kann nur berücksichtigt werden, wenn der Antrag vor Baubeginn bei der KfW gestellt wird.
Für die Förderung "klimafreundlicher Neubau" (BEG-KFN) gibt es jährlich ein Gesamtvolumen in Höhe von 750 Millionen Euro.
Die Neubauförderung bietet Bauherren ab März 2023 zinsvergünstigte Darlehen ohne Tilgungszuschuss an.
Woran orientiert sich der Zinsatz?
Für alle Antragsteller an der Kapitalmarktentwicklung und wird für die Dauer der ersten Zinsbindungsfrist festgeschrieben. Die Zinsverbilligung aus Bundesmitteln beträgt bis zu 4 Prozent jährlich bei einer Laufzeit von 35 Jahren und zehn Jahren Zinsbindung.
Variante | Laufzeit Jahre | Tilgungsfreie Anlaufjahre | Zinsbindung Jahre | Zinsatz % | Tilgungssatz % |
---|---|---|---|---|---|
1. | 10 | 10 | 10 | 1,01 | 00,0/100 |
2. | 10 | 2 | 10 | 0,01 | 11,11 |
3. | 25 | 3 | 10 | 0,70 | 3,83 |
4. | 35 | 5 | 10 | 0,90 | 2,52 |