
Regionale Bauförderung in Nordhein-Westfalen!
Das Land Nordrhein-Westfalen setzt mit der öffentlichen Wohnraumförderung für 2023 neue Maßstäbe bei Förderkonditionen und beim Klimaschutz. Die Landesregierung unterstützt das Förderprogramm zwischen 2023 und 2027 mit 9 Milliarden Euro, davon werden in 2023 1,6 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Dies eröffnet auf regionaler Ebene für Hausbauer zinsgünstige Optionen, um den lang gehegten Traum vom Eigenheim realisieren zu können.
Das Förderprogramm kurz zusammengefasst:
Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum in Bezug auf das Einfamilienhaus.
Ein Haushalt, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW:
- nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder
- um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommensgruppe B)
Sofern die Zahl der Kinder für die Höhe der Wohnraumfördermittel maßgebend ist, wird ein zum Haushalt gehörendes Kind angerechnet
Das geförderte Eigenheim ist von den Förderempfängerinnen/Förderempfängern und/oder ihren Angehörigen dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Entfaltung des gesunden Zusammenlebens aller Hausbewohner und eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten wird. Darüber hinaus dürfen ausweislich der technischen Unterlagen die Wohn- oder Schlafräume in erstmalig geschaffenen Förderobjekten nicht kleiner als 10 Quadratmeter sein.
Eine Förderung ist nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet und auf Dauer auch tragbar erscheint. Eine Belastung kann als tragbar angesehen werden, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung die Einkünfte der Förderempfängerin oder des Förderempfängers ohne die Belastung einschließlich sämtlicher Betriebskosten und aller sonstigen Zahlungsverpflichtungen ausreichen, den angemessenen Lebensunterhalt sicherzustellen. Nach Abzug der vorgenannten Belastung und sonstigen Zahlungsverpflichtungen sollen zum Lebensunterhalt monatlich mindestens verbleiben:
- für einen Einpersonenhaushalt: 950 €
- für einen Zweipersonenhaushalt: 1.220 € und
- für jede weitere Person: 310 €
Je nach Kostenkategorie der Kommune dürfen für die Förderung selbst genutzten Wohneigentums Grunddarlehen bis zu folgender Höhe gewährt werden:
Grunddarlehen:
In Kommunen der Kostenkategorie K1
- für die Einkommensgruppe A: 96.000 €
- für die Einkommensgruppe B: 57.000 €
In Kommunen der Kostenkategorie K2
- für die Einkommensgruppe A: 111.000 €
- für die Einkommensgruppe B: 66.000 €
In Kommunen der Kostenkategorie K3
- für die Einkommensgruppe A: 143.000 €
- für die Einkommensgruppe B: 85.000 €
In Kommunen der Kostenkategorie K4
- für die Einkommensgruppe A: 177.000 €
- für die Einkommensgruppe B: 106.000€
Zusatzdarlehen Familienbonus:
Ein Familienbonus von 23.000 € kann für jedes zum Haushalt gehörende Kind sowie für jede zum Haushalt gehörende Person mit Schwerstbehinderung als Zusatzdarlehen gewährt werden.
Das Förderdarlehen ist wie folgt zu verzinsen (ab Bezugsfertigkeit):
- 30 Jahre ab Leistungsbeginn mit 0,5 Prozent
- 30 Jahre nach Leistungsbeginn mit 2 Prozentpunkten über dem dann gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB und
jeweils nach weiteren 10 Jahren angepasst auf Grundlage des dann gültigen Basiszinssatzes.
Ein anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) auf das Grunddarlehen in Höhe von 10 Prozent kann auf Antrag gewährt.
Das Förderdarlehen ist, unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und Verwaltungskostenbeiträge, mit jährlich 1 Prozent abzutragen.
Sie stellen sich sicher jetzt folgende Fragen:

Wie hoch darf unser Bruttoeinkommen liegen?
Dies hängt von der Größe des Haushalts ab.
Welchen Haustyp passt zu den Voraussetzungen der Förderung?
Wir stellen Ihnen gerne einige passende Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften vor.
Wie wird die Tragbarkeit der Belastung gerechnet?
Wir zeigen Ihnen hierzu ein paar Rechenbeispiele.
Welche Kostenkategorie hat mein zukünftiger Wohnort?
Kein Problem, wir unterstützen Sie dabei, wie Sie dies herausfinden, und berechnen mit Ihnen gemeinsam die Förderhöhe.
Was muss ich machen, um diese Förderung zu erhalten?
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Ich habe 2 Darlehen, wie bekomme ich diese unter einen Hut?
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